In einem aktuellen Urteil des Amzsgerichtes Bad Hersfeld wird eine Mutter per Urteil gezwungen, sämtliche Kontakdaten auf dem Smartphone des Sohnes um Einstimmungserklärung des jeweiligen Kontaktes inzuholen.
Das Urteil weisst damit auf ein generelles Grundproblem im Datenschutz von Smartphone-Apps dar. Das schlimme hierbei nur, dass der Endverbraucher verdonnert wird und nicht der Dienstanbieter (welcher die Daten „absaugt“). Man kann nur auf massive Gegenklagen der Endverbraucher hoffen um die „Datenkraken“ einzudämmen.
externer Link: http://t3n.de/news/whatsapp-urteil-833838/